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IWB 19/2021 S. 766

Rumänien | Einführung von SAF-T-Meldungen

[i]Geltung ab 1.1.2022 zunächst nur für GroßunternehmenDie Einführung von Standard Audit File for Tax (SAF-T)-Meldungen in Rumänien wird vorbereitet: Vom Jahr 2022 an sollen (zunächst) große Unternehmen in Rumänien – auch wenn sie dort nicht ansässig, sondern nur umsatzsteuerlich erfasst sind – verpflichtet sein, solche Meldungen mit vorgeschriebenem Inhalt entsprechend den Perioden für die Umsatzsteuererklärung (monatlich bzw. vierteljährlich) abzugeben. Für das erste Quartal soll eine Übergangsregelung vorgesehen sein, in der nicht zeitgerechte oder unvollständige Meldungen zunächst nicht mit Sanktionen belegt werden sollen, wenn die Meldungen bis zu einem bestimmten Datum vorliegen. Im Anschluss können Verspätungen mit Strafzahlungen von bis zu 5.000 RON (ca. 1.000 €) belegt werden.

Martin Diemer

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