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Reduzierte Offenlegungsanforderungen an Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftslegungsverpflichtung nach ED/2021/7
Mit dem ED/2021/7 hat sich der IASB – nach dem IFRS PS 2 „Making Materiality Judgements“ – abermals dem Thema der Reduzierung der Anhangangaben in IFRS-Abschlüssen zugewandt. Allerdings sollen hier ausschließlich Tochterunternehmen, welche in den IFRS-Konzernabschluss von Mutterunternehmen einbezogen werden und selbst keine öffentliche Rechenschaftslegungspflicht haben, von den dort vorgeschlagenen Offenlegungserleichterungen profitieren.
Bei näherer Betrachtung lässt sich feststellen, dass die Anzahl der Anhangangaben, auf welche bei Nutzung des ED/2021/7 verzichtet werden kann, begrenzt sein dürfte. Allerdings sollen relativ aufwendig zu generierende Anhangangaben, die in besonderem Maße Einschätzungen und die Darstellung und Ausübung von Ermessensspielräumen beinhalten, entfallen. Isoliert auf Ebene der berechtigten Tochterunternehmen betrachtet, kann dies durchaus zu Einsparungen bei der Erstellung des IFRS-Abschlusses und dessen Prüfung führen. Problematisch ist indes, dass auf Konzernebene keine Erleichterungen für den Konzernanhang nach IFRS gewährt werden. Dies bedeutet, dass die auf Ebene des Tochterunternehmens nicht zwingend berei...