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NWB Nr. 25 vom Seite 2029 Fach 3 Seite 10089

Rechtsprechung zur Investitionszulage im Beitrittsgebiet im 2. Halbjahr 1996

von Steuerberater Dipl.-Finanzwirt Heinz Richter und Steuerberater Dipl.-Betriebswirt Horst Richter, Köln

Die Rspr. zum InvZ-Recht im Beitrittsgebiet nimmt zu. Insbesondere die FG wurden zunehmend mit Zweifelsfragen der Investoren konfrontiert; BFH-Urt. gibt es - zeitlich bedingt - noch wenige. Auffallend ist, daß bei fast allen FG-Entscheidungen die unterlegene Partei den BFH anruft. Im folgenden werden die im BStBl und BFH/NV im 2. Halbjahr 1996 veröffentlichten BFH-Urt. sowie die in dieser Zeit in den EFG erschienenen FG-Entscheidungen zum geltenden InvZ-Recht und - soweit aussagekräftig - zum alten InvZ-Recht für das Beitrittsgebiet besprochen.

I. Begünstigte Wirtschaftsgüter

1. Grundsätzlich keine Investitionszulage für Systemsoftware

(BFH/NV S. 643; LX135451) betr. § 4b InvZulG.

Der BFH bleibt bei seiner Rechtsauffassung, daß Systemprogramme, für die abgrenzbare Kosten von den Aufwendungen für die Hardware entstanden sind, steuerlich und investitionszulagerechtlich selbständige WG darstellen und daß es sich dabei grds. um immaterielle und damit nicht zulagebegünstigte WG handelt. Im Streitfall konnten die Investoren den BFH auch nicht dadurch zu einer anderen Beurteilung veranlassen, daß sie darauf hinwiesen, daß die von ihnen für einen Großrechner angeschaffte Betrie...BStBl II S. 794

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