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Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung
- Grenzen der neuen BFH-Rechtsprechung -
Durch drei neuere BFH-Urteile kommt der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung große Bedeutung zu. Die Vermietung von WG zwischen zwei Schwester-PersGes findet ihren Niederschlag nun nicht mehr im Sonderbetriebsvermögen der nutzenden Mitunternehmerschaft, sondern in der Bilanz des Besitzunternehmens. Zu beachten ist bei dieser Rspr.-Änderung, daß es sich um besondere Ausgangsfälle handelte. Hieraus kann aber nicht generell abgeleitet werden, daß derartige Mietverhältnisse stets zur Annahme einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung führen.
I. Rechtsprechungsänderung des Bundesfinanzhofs
Gleich drei Fälle dokumentieren die Abkehr des BFH von seiner bisherigen Rspr. Der erste Fall (s. BStBl 1996 II S. 82) beschäftigte sich mit der Betriebsüberlassung zwischen zwei GmbH & Co. KG. Streitig war die Gewährung von Sonderabschreibungen nach dem ZRFG für die vermieteten Gebäude. Der BFH löste den Fall zuungunsten der Besitz-KG mit der Begründung, daß diese die Gebäude selbst - und nicht die Betriebs-KG - zu bilanzieren hätte, was jedoch den Voraussetzungen des ZRFG widersprach.
Im zweiten Urteil (BStBl 1996 II S. 93