Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 6 K 1098/21 EFG 2021 S. 1829 Nr. 21

Gesetze: EStG § 33a

Geringes Vermögen im Rahmen des § 33a EStG auch im Jahr 2019 nur bis 15.500 €

Leitsatz

Die erforderliche Bedürftigkeit für die Abziehbarkeit von Unterhaltszahlungen im Sinne des § 33a EStG orientiert sich auch für den Veranlagungszeitraum 2019, trotz fehlender Anpassung, an der im Jahr 1975 eingeführten Grenze des eigenen Vermögens in Höhe von 15.500 EUR.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2021 S. 1829 Nr. 21
EStB 2022 S. 150 Nr. 4
GStB 2022 S. 82 Nr. 3
WAAAH-90636

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Urteil v. 26.08.2021 - 6 K 1098/21

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen