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FG Münster Urteil v. - 3 K 1551/20 Erb EFG 2021 S. 1840 Nr. 21

Gesetze: § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG; § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG

Erbschaftsteuer

Zur Abzugsfähigkeit von Beerdigungskosten als Erbfallkosten, soweit sie durch eine von der Erblasserin abgeschlossene Sterbegeldversicherung übernommen werden

Leitsatz

Beerdigungskosten sind für den Erben nicht als Erbfallkosten i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG abzugsfähig, wenn sie bereits zu Lebzeiten des Erblassers (hier: durch die Abtretung von Ansprüchen aus einer Sterbegeldversicherung an ein Bestattungsunternehmen) entrichtet wurden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2021 S. 1840 Nr. 21
ErbBstg 2021 S. 293 Nr. 12
ErbStB 2021 S. 359 Nr. 12
NWB-EV 2021 S. 389 Nr. 11
UVR 2021 S. 366 Nr. 12
YAAAH-90631

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FG Münster, Urteil v. 19.08.2021 - 3 K 1551/20 Erb

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