Zur Abzugsfähigkeit von Beerdigungskosten als Erbfallkosten, soweit sie durch eine von der Erblasserin abgeschlossene Sterbegeldversicherung
übernommen werden
Leitsatz
Beerdigungskosten sind für den Erben nicht als Erbfallkosten i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG abzugsfähig, wenn sie
bereits zu Lebzeiten des Erblassers (hier: durch die Abtretung von Ansprüchen aus einer Sterbegeldversicherung an ein Bestattungsunternehmen)
entrichtet wurden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2021 S. 1840 Nr. 21 ErbBstg 2021 S. 293 Nr. 12 ErbStB 2021 S. 359 Nr. 12 NWB-EV 2021 S. 389 Nr. 11 UVR 2021 S. 366 Nr. 12 YAAAH-90631
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Online-Dokument
FG Münster, Urteil v. 19.08.2021 - 3 K 1551/20 Erb
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