Grenzpendler | Fünfte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit Frankreich (BMF)
Deutschland und Frankreich haben sich über eine Verlängerung der Konsultationsvereinbarung vom zur Entlastung grenzüberschreitend tätiger Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie verständigt. Danach bleibt die Konsultationsvereinbarung bis zum in Kraft (-FRA/19/10018 :007).
Hintergrund: Im Mai 2020 hatten Deutschland und Frankreich eine Konsultationsvereinbarung zur Besteuerung von Grenzpendlern abgeschlossen. Die dort getroffenen Regelungen verlängern sich am Ende eines jeden Kalendermonats automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 26.5.2020).
Das BMF-Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
NWB DAAAH-90625