Online-Nachricht - Mittwoch, 29.09.2021

Corona | Neue Entschädigungsregelung bei Quarantäne (Bundesregierung)

Die meisten Nicht-Geimpften sollen bei einer angeordneten Corona-Quarantäne spätestens ab dem keine Entschädigung mehr erhalten. Das haben die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern am beschlossen.

Künftig wird in allen Bundesländern keine Entschädigung mehr im Falle einer angeordneten Quarantäne aufgrund von Covid-19 für Ungeimpfte gezahlt - spätestens ab dem 1. November.

Zwei Ausnahmen soll es geben:

  • Jemand kann sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen und hat ein entsprechendes Attest.

  • Oder er gehört zu einem Personenkreis, für die in einem Zeitraum von bis zu acht Wochen vor der Absonderungsanordnung keine öffentliche Empfehlung für eine Impfung gegen Covid-19 vorlag.

Wer jedoch an Covid-19 erkrankt und arbeitsunfähig ist, hat Anspruch auf Lohnfortzahlung und gegebenenfalls Krankengeld im Krankheitsfall – auch wenn er oder sie nicht geimpft sein sollte.

Hinweis:

Der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz ist auf der Homepage der Gesundheitsministerkonferenz veröffentlicht..

Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB YAAAH-90255