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Umsatzsteuer | BMF-Schreiben zur Steuerschuld nach § 13b UStG bei Organschaften
Das BMF äußert sich zur Anwendbarkeit des § 13b UStG, wenn eine Bauleistung an eine umsatzsteuerliche Organgesellschaft erbracht wird, die anschließend die Bauleistung für einen Innenumsatz an eine andere Organgesellschaft verwendet, bevor die Organschaft einen Außenumsatz an den Leistungsempfänger erbringt. Damit reagiert das BMF auf ein BFH-Urteil aus dem Jahr 2020.
Der BFH hat die Anwendbarkeit von § 13b Abs. 2 Nr. 4 i. V. mit § 13b Abs. 5 Satz 2 UStG auf die an die erste Organgesellschaft erbrachte Bauleistung davon abhängig gemacht, für welchen Außenumsatz die Bauleistung verwendet wird. Nur wenn der Außenumsatz eine Bauleistung ist, gilt das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 i. V. mit § 13b Abs. 5 Satz 2 UStG. Handelt es sich bei dem Außenumsatz aber z. B. um einen Bauträgerumsatz, d. h...