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Umsatzsteuer | Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei Gruppenbonus an Zentralregulierer
Ein Großhändler, der an einem Zentralregulierer beteiligt ist, muss seine Vorsteuer nach § 17 Abs. 1 Satz 2 UStG zu seinen Ungunsten berichtigen, wenn er von dem Zentralregulierer, der den Wareneinkauf für eine Vielzahl von Großhändlern erledigt, einen Anteil an einem Gruppenbonus erhält, der von den Lieferanten an den Zentralregulierer gezahlt worden ist.
Die Klägerin war Großhändlerin und mit 7,78 % an der V-KG beteiligt, die für ihre Gesellschafter den Wareneinkauf zentral erledigte. Die Klägerin bestellte zwar selbst bei dem jeweiligen Lieferanten und erhielt auch die Eingangsrechnung, aber die V-KG kümmerte sich um den Zahlungsverkehr mit den Lieferanten. Hierfür erhielt sie auch eine Gebühr von den Lieferanten. Die von den Lieferanten gewährten Boni leitete die V-KG an ihre Gesellschafter weiter,...