Umsatzsteuer | Steuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen (BMF)
Durch die Rechtsprechung des EuGH und nachfolgend des BFH ist die
bisherige Verwaltungsauffassung in Abschnitt 4.11b.1. Abs. 8 UStAE überholt,
wonach förmliche Zustellungen i. S. des § 33 PostG nicht unter die
Steuerbefreiung des § 4 Nr. 11b UStG fallen. Der UStAE wird unter Abschnitt
4.11b.1 geändert (
:001).
In Abschnitt 4.11b.1 Abs. 2 wird nach Nr. 5 folgende Nr. 6 angefügt:
Förmliche Zustellungen von Schriftstücken von Gerichten oder Verwaltungsbehörden auf der Grundlage der Prozessordnungen und der Gesetze, die die Verwaltungszustellungen regeln, entsprechend einer seitens der Bundesnetzagentur zu diesem Zweck erteilten Lizenz, wenn sich der Lizenznehmer verpflichtet, diese Zustellungen im gesamten Bundesgebiet anzubieten (vgl. / und C-5/18 "Winterhoff" u. a. sowie und .
Das vollständige BMF-Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (JT)
Fundstelle(n):
RAAAH-90227