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Online-Nachricht - Donnerstag, 07.10.2021

Pauschalsteuer bei Einladung von Kunden und eigenen Arbeitnehmern in VIP-Loge einer Veranstaltungsarena

Die Einladung von Geschäftsfreunden und Arbeitnehmern in eine ganzjährig angemietete VIP-Loge einer Veranstaltungsarena führt grundsätzlich zu Zuwendungen, die der sog. Pauschalsteuer von 30 % unterliegen, wenn der einladende Unternehmer den Antrag auf Pauschalbesteuerung stellt. Bei der Bewertung der Zuwendungen ist der Unternehmer aber nicht an den sog. VIP-Logen-Erlass der Finanzverwaltung gebunden, sondern der Wert ist anhand der konkreten Umstände des Streitfalls so genau wie möglich zu schätzen.

Hintergrund: Lädt der Unternehmer Geschäftsfreunde ein oder macht er ihnen Geschenke, kann dies beim Empfänger eine steuerpflichtige Einnahme auslösen. Der Unternehmer kann dann die Besteuerung für den Empfänger in Gestalt einer sog. Pauschalsteuer von 30 % zzgl. Solidari...