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Reduzierte Offenlegungsanforderungen an Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftslegungsverpflichtung nach ED/2021/7
Inhalt und Würdigung der Vorschläge des IASB
Der IASB hat mit dem ED/2021/7 „Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures“ einen Vorschlag für reduzierte Offenlegungsvorschriften der von bestimmten Tochterunternehmen publizierten IFRS-Abschlüssen unterbreitet. Der vorliegende Beitrag stellt die Anwendungsvoraussetzungen für diesen optional anwendbaren künftigen Standard sowie die Ausgestaltung der Offenlegungserleichterungen vor und würdigt diese kritisch. Dabei zeigt sich, dass die vorgeschlagenen Offenlegungserleichterungen zwar zu einer gewissen Reduzierung des Aufwands auf Ebene der Tochterunternehmen führen, diese sich indes in vielen Fällen auf Ebene des Konzerns kaum auswirken. Zudem erscheint die Beschränkung der Offenlegungserleichterungen auf Tochterunternehmen als nicht notwendig und wenig zweckmäßig.
Die Anzahl der durch ED/2021/7 den berechtigten Tochterunternehmen gewährten Erleichterungen ist zwar begrenzt, jedoch handelt es sich hierbei um vergleichsweise aufwendig zu generierende Angaben.
Allerdings müssen die auf Ebene des Tochterunternehmens nicht zwingend bereitgestellten Informationen dem Mutterunternehmen zumindest zur Prüfung der Einbeziehung i...