BGH Beschluss v. - 6 StR 183/20

Strafverfahren: Darstellung der DNA-Analyse der Hauptkomponente einer Mischspur im Urteil

Gesetze: § 261 StPO, § 267 StPO

Instanzenzug: LG Magdeburg Az: 25 KLs 43/19

Gründe

1Die auf die Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten erzielt den aus dem Tenor ersichtlichen Erfolg (§ 349 Abs. 4 StPO); im Übrigen ist sie unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO.

21. Ergänzend zu der Stellungnahme des Generalbundesanwalts vom weist der Senat darauf hin, dass im Urteil die DNA-Analyse der Hauptkomponente einer Mischspur nach den für die Einzelspur entwickelten Grundsätzen (vgl. , BGHSt 63, 187 Rn. 10 ff.) dargestellt werden kann, wenn die Peakhöhen von Hauptkomponente zu Nebenkomponente durchgängig bei allen heterozygoten DNA-Systemen im Verhältnis 4 : 1 stehen (vgl. P. M. Schneider et al., NStZ 2007, 447, 449).

32. Der Senat trifft den Ausspruch über die nach § 830 Abs. 1 Satz 1, § 840 Abs. 1 BGB bestimmte gesamtschuldnerische Haftung des Angeklagten in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO.

43. Im Hinblick auf den nur geringfügigen Teilerfolg der Revision ist es nicht unbillig, den Beschwerdeführer mit den Kosten und Auslagen seines Rechtsmittels zu belasten (vgl. § 473 Abs. 4 StPO).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:290720B6STR183.20.0

Fundstelle(n):
OAAAH-90053