Online-Nachricht - Montag, 27.09.2021
Umsatzsteuer | Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen (BMF)
Das BMF hat den UStAE im Hinblick
auf die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA)
angepasst (
:001).
Danach wird Abschnitt 6.6 Abs. 6 Satz 3 Nr. 1 UStAE wie folgt gefasst:
"1. Bescheinigungen des Auswärtigen Amts oder des Bundesamts für Auswärtige Angele genheiten einschließlich der diplomatischen oder konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Bestimmungsland,"
Hinweis:
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
FAAAH-90043