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Das aktuelle rumänische Insolvenzrecht
I. Einleitung
Nachdem in der Zeit nach Ende des Ceausescu-Regimes zunächst auf die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches von 1887 zurückgegriffen worden war, wurde mit dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 64/1995 über die gerichtliche Liquidation und Reorganisation — im Weiteren InsG — (bereinigte Fassung im Dezember 1999 neu veröffentlicht) ein grundlegend reformiertes, modernes Insolvenzrecht eingeführt. Das neue InsG räumte präventiven Aspekten und dem Gesichtspunkt einer erfolgreichen Reorganisation zahlungsunfähiger Unternehmen eine weitaus höhere Bedeutung ein, als dies unter Geltung der Bestimmungen des RuHGB alt der Fall gewesen war. Dessen Regelungen gelten nach Inkrafttreten des neuen InsG gem. Art. 131 lediglich für die Insolvenzverfahren weiter, die schon vor Inkrafttreten der Neuregelung eröffnet worden waren.
Die nach der Revolution von 1989 immer deutlicher zutage tretenden Strukturprobleme der rumänischen Wirtschaft führten recht bald zu der Notwendigkeit, ein effizientes Instrumentarium zur Neustrukturierung insbesondere des in vielen Bereichen nicht wettbewerbsfähigen Staatssektors zu schaffen. Diesem Erfordernis ist die Gesetzgebung bisher nur teilweise g...