Online-Nachricht - Montag, 27.09.2021

Einkommensteuer | Umsatzsteuerzahlungen/-Erstattungen als regelmäßig, wiederkehrende Zahlungen (BayLfSt)

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat ausführlich zur wirtschaftlichen Zuordnung des § 11 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 EStG in Bezug auf Umsatzsteuervorauszahlungen und -erstattungen Stellung genommen (.2.1-5/23 St32).

Im Einzelnen geht das BayLfSt auf die folgenden Punkte ein:

  1. Überweisung

  2. Scheck

  3. Lastschrifteinzugsverfahren

  4. Umbuchung/Aufrechnung

  5. Zustimmungsfälle

  6. Fälle des § 108 Abs. 3 AO

  7. Lohnsteuer

  8. Umsatzsteuerjahreserklärung

  9. Anwendung

Unter Punkt 6 (Fälle des § 108 Abs. 3 AO) stellt das BayLfSt klar, dass durch die Veröffentlichung des im BStBl II S. 781 (vgl. hierzu Korn, ) die Finanzverwaltung das Urteil allgemein anwendet. Die bisherige Auffassung (H 11 „Kurze Zeit“ EStH) sei damit insoweit überholt. Explizit offen gelassen habe der BFH allerdings die Frage, ob es bei der Anwendung des § 11 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. Abs. 1 Satz 2 EStG überhaupt auf die Fälligkeit ankomme. Von Bedeutung sei diese Frage z.B. noch in den Zustimmungsfällen. Hier werde die Fälligkeit aufgrund der Regelung des § 220 Abs. 2 Satz 2 AO verschoben. In diesen Fällen müsse auch die Fälligkeit innerhalb des 10-Tage-Zeitraums liegen. Bezüglich der Frage, ob die Fälligkeit von Bedeutung sei, seien beim BFH die Revisionsverfahren VIII R 25/20 und X R 2/21 anhängig. Einschlägige Rechtsbehelfe könnten entsprechend ruhen.

Quelle: .2.1-5/23 St32; NWB Datenbank (il)

Fundstelle(n):
NWB BAAAH-90040