Änderung eines Einkommensteuerbescheides wegen neuer Tatsachen
Leitsatz
1. Das Finanzamt muss eindeutigen Steuererklärungen nicht mit Misstrauen begegnen, sondern kann regelmäßig von deren Richtigkeit
und Vollständigkeit ausgehen.
2. Wenn sich Unklarheiten oder Zweifelsfragen aufdrängen, ist das Finanzamt zu Ermittlungen verpflichtet.
3. Die Nichterklärung eines Privatanteils für die Kfz-Nutzung und die Telefonnutzung verwirklicht den Tatbestand der versuchten
Steuerhinterziehung. Denn auch einem steuerlichen Laien ist bewusst, dass er nicht alle tatsächlichen Kosten für ein auch
privat genutztes betriebliches Fahrzeug oder Telefon vollständig steuermindernd geltend machen kann.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 23/2021 S. 1107 DStR-Aktuell 2022 S. 9 Nr. 30 DStRE 2022 S. 1008 Nr. 16 StB 2021 S. 316 Nr. 10 OAAAH-90014
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