vGA bei Zuschätzungen auf
Ebene der Kapitalgesellschaft
Leitsatz
Ergeben sich aufgrund einer Nachkalkulation Differenzen
bei der Kapitalgesellschaft und schätzt das FA deshalb dem Gewinn
Beträge hinzu, sind die Zuschätzungen als vGA anzusehen, wenn und
soweit - zum einen - die Kalkulationsdifferenzen auf nicht vollständig erklärten
Betriebseinnahmen der Kapitalgesellschaft beruhen und zum anderen,
wenn und soweit die nicht erklärten Betriebseinnahmen nicht betrieblich
verwendet worden, sondern einem oder allen Gesellschaftern zugeflossen
sind (Anschluss an , BFHE 207, 549, BStBl II 2005,
160).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): KAAAH-90011
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Online-Dokument
Finanzgericht
Rheinland-Pfalz
, Urteil v. 17.03.2020 - 3 K 1886/19
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