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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 3 K 1886/19

Gesetze: AO § 158 ; AO § 162; EStG § 11 Abs. 1 Satz 1 ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2

vGA bei Zuschätzungen auf Ebene der Kapitalgesellschaft

Leitsatz

Ergeben sich aufgrund einer Nachkalkulation Differenzen bei der Kapitalgesellschaft und schätzt das FA deshalb dem Gewinn Beträge hinzu, sind die Zuschätzungen als vGA anzusehen, wenn und soweit - zum einen - die Kalkulationsdifferenzen auf nicht vollständig erklärten Betriebseinnahmen der Kapitalgesellschaft beruhen und zum anderen, wenn und soweit die nicht erklärten Betriebseinnahmen nicht betrieblich verwendet worden, sondern einem oder allen Gesellschaftern zugeflossen sind (Anschluss an , BFHE 207, 549, BStBl II 2005, 160).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
KAAAH-90011

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Urteil v. 17.03.2020 - 3 K 1886/19

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