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Zur steuerlichen Behandlung von Briefkastengesellschaften im aktuellen Kontext
Die EU-Kommission hat sich im Rahmen der Agenda zur Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert ein wichtiges Ziel gesetzt: Bis zum 4. Quartal 2021 will sie neue Überwachungs- und Berichterstattungsvorschriften vorschlagen, um zu gewährleisten, dass die Steuerbehörden besser ihrer Aufsichtspflicht nachkommen und auf aggressive Steuerplanung durch Einschaltung von Briefkastengesellschaften reagieren können. Vor diesem Hintergrund soll der Frage nachgegangen werden, was unter einer Briefkastengesellschaft zu verstehen ist und welche Funktion sie haben kann. Der Fokus wird auf die abgabenrechtliche und ertragsteuerliche Behandlung von Briefkastengesellschaften gelegt. In die Betrachtung werden das erst vor kurzem im Bundesgesetzblatt verkündete StAbwG, ATADUmsG und AbzStEntModG miteinbezogen.
Einordnung
Unter einer Briefkastengesellschaft – auch Basisgesellschaft genannt – im weiteren Sinne versteht man eine Gesellschaft, die an ihrem satzungsmäßigen Sitz (auch: statutarischer oder rechtlicher Sitz) nur eine postalische Anschrift unterhält, während die Geschäftsführung an einem davon verschiedenen Ort, dem Verwaltungssitz, ausgeübt wird. Im enger...