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Die Besteuerung von Einkommen aus dem Transfer von Technologie
Deutscher Nationalbericht zum Thema I des 51. IFA-Kongresses in Neu-Delhi 1997
Technologie ist das Wissen über naturwissenschaftlich-technische Zusammenhänge, soweit es bei der Lösung praktischer Probleme helfen kann. Der (häufig synonym verwendete) Begriff ”Technik” bezieht sich eigentlich nur auf die konkrete Anwendung von Technologie, die sich in Produkten und Produktionsprozessen verkörpert. Beim grenzüberschreitenden Technologie-Transfer geht es häufig um beides. Es kann sich dabei um die Übermittlung technischen Wissens, um technische Dienstleistungen und die Überlassung von Rechten, aber auch um die Lieferung von Gütern und Waren und schließlich um gemischte Leistungen, die zwei oder mehr dieser Elemente enthalten, handeln.
I. Formen des Technologie-Transfers
1. Lizenzgewährung, Patentverkauf, Know-how und EDV-Software
Da das OECD-MA und das UN-MA in ihren Lizenzgebühren-Artikeln (Art. 12) den Inhalt des Begriffs Lizenzgebühren wortgleich beschreiben, kann von einem weitgehenden internationalen Konsens dahingehend ausgegangen werden, daß die Patentüberlassung und die allgemein als ”Know-how-Überlassung” bezeichnete Mitteilung von gewerblichen, kaufmännischen oder wissenschaftlichen Erfahrungen steuerlich gleich ...