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NWB BB 10/2021 S. 292

Hochwasser: Vereinfachte Spendennachweise bis Ende Oktober

Haben Unternehmer oder Privatleute Spenden für Hochwassergeschädigte getätigt, genügt es, statt einer Zuwendungsbestätigung bis Ende Oktober 2021 einen Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung von Kreditinstituten vorzulegen. Voraussetzung: Die Zahlung wurde auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto eingezahlt. Als Nachweis genügt z. B. der Bareinzahlungsbeleg, der Kontoauszug, ein Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck beim Online-Banking. Die für den Nachweis nötigen Unterlagen müssen auf Verlangen der Finanzbehörde vorgelegt und bis zum Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe der Steuerfestsetzung aufbewahrt werden.

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