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BBK Nr. 20 vom Seite 965 Fach 20 Seite 2033

Rechnungswesen in Deutschland und Frankreich

von Dipl.-Betriebswirt (FH) Stefan Rauss, Spraitbach

Das fortschreitende Zusammenwachsen der Mitgliedsstaaten der EU wirft für das Rechnungswesen die Frage nach der Vereinheitlichung von Normen und Verfahren auf. Eine wichtige Rolle für die Harmonisierung des Rechnungswesens spielen die in der Finanzbuchhaltung verwendeten Kontenrahmen und Bewertungsvorschriften. Sie sind die Grundlage einer geordneten Buchführung und gleichzeitig unerlässliche Voraussetzung für den Zeit- und Betriebsvergleich (vgl. Falterbaum/Beckmann/Bolk, S. 269 ff.).

Die einheitliche Bewertung und Behandlung des Buchhaltungsstoffs sollte eine gemeinsame Ausgangsbasis für die Feststellung des Unternehmenserfolgs schaffen. In dem vorliegenden Beitrag erfolgt ein Vergleich der momentanen Situation in Deutschland und Frankreich.

I. Die Kontenrahmen in Frankreich und Deutschland

In Frankreich bestehen für das Rechnungswesen eines Unternehmens detaillierte Vorschriften, die in dieser Form in Deutschland nicht vorhanden sind. In Frankreich hat der Gesetzgeber für die gesamte Wirtschaft einen zentralen Kontenrahmen, den Plan Comptable Général (PCG), vorgegeben. Dieser Kontenrahmen gilt für alle Unternehmen, in Ausnahmefä...

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