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EU-Verordnung betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards
Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben am die Verordnung betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards verabschiedet. Nachfolgend abgedruckt ist die endgültige, bisher nicht amtlich veröffentlichte Fassung des Verordnungstextes mit Auszügen aus der Begründung.
I. Begründung (auszugsweise)
(1) … (4) Diese Verordnung zielt darauf ab, einen Beitrag zur effizienten und kostengünstigen Funktionsweise des Kapitalmarkts zu leisten. … Mit dieser Verordnung wird der freie Kapitalverkehr im Binnenmarkt gestärkt und ein Beitrag dazu geleistet, dass die Unternehmen in der Gemeinschaft in die Lage versetzt werden, auf den gemeinschaftlichen Kapitalmärkten und auf den Weltkapitalmärkten unter gleichen Wettbewerbsbedingungen um Finanzmittel zu konkurrieren.
(5) Für die Wettbewerbsfähigkeit der gemeinschaftlichen Kapitalmärkte ist es von großer Bedeutung, dass eine Konvergenz der in Europa auf die Aufstellung von Abschlüssen angewendeten Normen mit internationalen Rechnungslegungsstandards erreicht wird, die weltweit für grenzüberschreitende Geschäfte oder für die Zulassung an allen Börsen der Welt genutzt werden können.
(6) … (7) D...