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IWB Nr. 18 vom Seite 726

Die EU-Amtshilferichtlinie

Dipl.-Wirtschaftsjurist Thorsten Wagemann, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, München

I. Historie

Die [i]Richtlinie 2011/16/EU im EU-Amtsblatt unter http://go.nwb.de/q9i50 EU-Amtshilferichtlinie (Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG v.  – RL 2011/16/EU) wurde am veröffentlicht (ABl EU 2011 Nr. L 64 S. 1). Die darin festgelegte, generelle Ausweitung des steuerlichen Informationsaustausches [i]Ausweitung des steuerlichen Informationsaustausches innerhalb der EU innerhalb der EU wurde insbesondere mit der zunehmenden Mobilität der Steuerpflichtigen begründet. Außerdem wurde von der EU-Kommission am eine Verordnung mit Durchführungsbestimmungen zur Amtshilferichtlinie erlassen (Durchführungsverordnung 1156/2012, ABl EU 2012 Nr. L 335 S. 42). Am wurde die Richtlinie 2011/16/EU im Rahmen der RL 2014/107/EU erneut geändert (veröffentlicht am , ABl EU 2014 Nr. L 359 S. 1). Nach [i]Umsetzung in nationales Recht bis 1.1.2013Art. 29 RL 2011/16/EU hatte die Umsetzung in das nationale Recht der Mitgliedstaaten regelmäßig bis zum zu erfolgen. Eine weitere Anpassung durch die EU-Richtlinie 2018/822 (sog. DAC6, NWB CAAAH-11026) erfolgte am .

II. Die Regelungen der EU-Amtshilferichtlinie

1. Geltungsbereich und Organisation des Informationsaustausches

Nach [i]Anwendung auf „Steuern aller Art“Art. 1 Abs. 1 der vorhe...

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