Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 19 vom

Was ändert sich mit den neuen Geringfügigkeits-Richtlinien?

Jörg Romanowski

Die Spitzenverbände der Sozialversicherung haben die Geringfügigkeits-Richtlinien überarbeitet und mit Datum vom veröffentlicht. In den Geringfügigkeits-Richtlinien wird auf mittlerweile 160 Seiten beschrieben, wie aus Sicht der Träger der Sozialversicherung die geringfügig entlohnten Mitarbeiter (= Minijobber) und die geringfügig befristeten Mitarbeiter (= kurzfristig Beschäftigte) rechtlich beurteilt und im Lohn abgerechnet und gemeldet werden müssen.

Der Beitrag informiert über die aktuellen Änderungen und die sich daraus ableitenden praktischen Folgen.

Eins vorweg: Die Geringfügigkeits-Richtlinien haben keinen Gesetzescharakter – auch wenn hin und wieder dieser Eindruck im Rahmen der Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) entstehen könnte. Fakt ist aber, dass die Geringfügigkeits-Richtlinien auch überarbeitet wurden, weil das Bundessozialgericht erneut einen dort beschriebenen Punkt als nicht gesetzeskonform beurteilt und damit gegen die Aussagen der Geringfügigkeits-Richtlinien entschieden hatte, so etwa im .

Die in den Geringfügigkeits-Richtlinien neu aufgeno...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen