Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bilanzierung von Zuschüssen der öffentlichen Hand
Zuwendungen in Form von Zuschüssen und Zulagen erhalten Unternehmen in unterschiedlichen Ausprägungen von Einrichtungen der öffentlichen Hand auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene. Im Rahmen der Bilanzierung beim Zuwendungsempfänger ergeben sich dabei verschiedene Möglichkeiten. Ein einheitlicher rechtlicher Rahmen für die Bilanzierung öffentlicher Zuwendungen besteht indes nicht. Das Buchführungs-Seminar fasst die wichtigsten Punkte zusammen.
I. Bilanzierungsgrundsätze für die Handelsbilanz
Zuwendungen der öffentlichen Hand können sowohl zu Investitionen (sog. Investitionszuschüsse bzw. Investitionszulagen) als auch zu Aufwendungen (sog. Aufwandszuschüsse bzw. Aufwandszulagen) gewährt werden, wobei in der Praxis auch Mischformen anzutreffen sind.
Für Zwecke der handelsrechtlichen Rechnungslegung differenziert IDW HFA 1/1984 nach der konkreten Ausgestaltung der Zuwendungen in
nicht rückzahlbare Zuwendungen,
bedingt rückzahlbare Zuwendungen,
unbedingt rückzahlbare Zuwendungen.
II. Bilanzierungsgrundsätze für die Steuerbilanz
Für die Steuerbilanz ist lediglich die Behandlung von Investitionszuschüssen in R 6.5 EStR normiert: Demnach werden Zuschüsse a...