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Gesetzgebung – Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe geplant (Bundestag)
Der Bundestag hat sich am mit den Folgen der Hochwasserkatastrophe befasst. Gegenstand der Beratung war ein Gesetzentwurf „zur Errichtung eines Sondervermögens Aufbauhilfe 2021 und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021)“ (BT-Drucks. 19/32039).
Der Gesetzentwurf umfasst u. a.:
Um die Schäden durch das Juli-Hochwasser insbesondere in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zu bewältigen, soll ein Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ errichtet werden.
Außerdem soll die Insolvenzantragspflicht in den betroffenen Gebieten bis zum ausgesetzt werden (vgl. Art. 7 § 1, BT-Drucks. 19/32039). Die Insolvenzantragspflicht soll temporär ausgeset...