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BBK Nr. 11 vom Fach 15 Seite 983

Das Versicherungsbilanzrichtlinie-Gesetz

von RA Dipl. Kfm Dr. iur. Ulrich Möhrle, Hamburg

Am hat der Bundestag das Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rats der EG über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Versicherungsunternehmen (Versicherungsbilanzrichtlinie-Gesetz, VersRiLiG) beschlossen. Dieses Gesetz dient der Anpassung des deutschen Rechts an die vom Rat der EG am verabschiedete Richtlinie über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Versicherungsunternehmen (91/674/EWG). Rechtsgrundlage der Richtlinie ist Art. 54 Abs. 3 Buchst. g des EWG-Vertrags, der die Harmonisierung der gesellschaftsrechtlichen Schutzbestimmungen vorsieht.

I. Regelungszweck

Möhrle, Ulrich

Das Gesetz zielt darauf ab, die Vergleichbarkeit und Übersichtlichkeit der Jahresabschlüsse zu verbessern. Dieser Zweck ist Ausfluß der Versicherungsbilanzrichtlinie, da sich immer mehr Versicherungsunternehmen über die Grenzen hinweg betätigen und es daher für Gläubiger, Schuldner, Gesellschafter, Versicherungsnehmer, ihre Berater und die Öffentlichkeit erforderlich ist, einen Vergleich vornehmen zu können.

II. Systematik der gesetzlichen Regelung

Das neue Gesetz ist als Artikelgesetz ausgestaltet; damit werden ausschließlich bestehen...

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