Ordentliche betriebsbedingte Kündigung einer Reiseleiterin in der Corona-Pandemie - Kein dauerhafter Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit
Leitsatz
Die gleichzeitige Einführung von Kurzarbeit im Betrieb für Mitarbeiter mit den gleichen Aufgaben spricht gegen einen dauerhaft gesunkenen Beschäftigungsbedarf (Anschluss an BAG, , 2 AZR 548/10). Da für einen Reiseleiter und Stadtführer aufgrund der Covid-Pandemie zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung am die Prognose eines dauerhaften Rückgangs des Arbeitsvolumens nicht bestand, war die Kündigung nicht aus dringenden betriebsbedingten Gründen sozial gerechtfertigt. (Rn. 35 – 36 und 38)
Tatbestand
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 38/2021 S. 2800 AAAAH-89483
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