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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 16 K 11072/19 EFG 2021 S. 1871 Nr. 22

Gesetze: AO § 251 Abs. 3, AO § 370, InsO § 302 Nr. 1, FGO § 33 Abs. 1 Nr. 1, GVG § 13, GVG § 17a

Versagung der Restschuldbefreiung

Finanzrechtsweg

Voraussetzung der Feststellung eines Zusammenhangs der angemeldeten Forderung mit einer Steuerhinterziehung

Leitsatz

1. Bezüglich der Feststellung des Attributs „Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung” im Sinne von § 302 Nr. 1 InsO ist der Finanzrechtsweg gegeben.

2. Voraussetzung der Feststellung, dass der Schuldner im Zusammenhang mit einer zur Insolvenztabelle festgestellten Forderung im Sinne von § 302 Nr. 1 InsO wegen einer Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist, ist nicht, dass die rechtskräftige Verurteilung bereits bei Anmeldung zur Tabelle vorgelegen hat. Auch müssen Umstände (Tatsachen), aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers der Zusammenhang mit der Steuerstraftat ergibt, nicht bereits bei der ursprünglichen Anmeldung der Forderung vorgetragen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2021 S. 1871 Nr. 22
PStR 2022 S. 1 Nr. 1
PStR 2022 S. 31 Nr. 2
XAAAH-89471

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 05.07.2021 - 16 K 11072/19

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