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Sächsisches FG Urteil v. - 1 K 1469/16 EFG 2021 S. 1976 Nr. 23

Gesetze: AStG § 20 Abs. 2, AStG § 8 Abs. 1, DBA RUM Art. 7, DBA Russland Art. 7, AO § 2

Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode

Aktivitätsklauseln für Betriebsstätteneinkünfte

Leitsatz

1. Für die Rechtsfolge des § 20 Abs. 2 AStG – dem Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode – bedarf es einer sich originär aus dem maßgebenden DBA ergebenden Freistellung.

2. Verweist ein DBA nicht auf § 8 Abs. 1 Nr. 1-6 AStG, sondern sieht es eigene Aktivitätsklauseln für Betriebsstätteneinkünfte vor, läuft § 20 Abs. 2 Satz 2 AStG leer.

3. Verwaltungsabkommen fallen nicht unter § 2 AO und gehen innerstaatlichen Gesetzen niemals vor.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2021 S. 1976 Nr. 23
EStB 2022 S. 150 Nr. 4
GmbH-StB 2022 S. 27 Nr. 1
IWB-Kurznachricht Nr. 24/2021 S. 963
GAAAH-89468

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Sächsisches FG, Urteil v. 15.12.2020 - 1 K 1469/16

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