Bekanntgabe eines Steuerbescheids bei Erteilung einer Vollmacht
Leitsatz
1. Wird der Steuerbescheid statt dem empfangsbevollmächtigten Steuerberater dem Steuerpflichtigen persönlich bekanntgegeben,
genügt es für die Heilung des Bekanntgabemangels, dass der Bescheid in der Kanzlei des Steuerberaters eingeht. Es ist nicht
erforderlich, dass der Steuerberater den Bescheid zur Kenntnis nimmt.
2. Rein technische Fragen im Zusammenhang mit dem Abruf der Vollmacht aus der Vollmachtsdatenbank berechtigen das Finanzamt
nicht dazu, eine von der Vollmacht umfasste Steuerfestsetzung anstelle des Bevollmächtigten dem Steuerpflichtigen selbst bekanntzugeben,
wenn sich aus der Steuerakte ergibt, dass die Vollmacht dem Finanzamt vorgelegen hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.