Umsatzsteuerbefreiung von ärztlichen Haarwurzeltransplantationen
– Erfordernis einer therapeutischen Zielsetzung – Behandlung der
androgenetischen oder hereditären Alopezie
Leitsatz
Eine von einem Dermatologen durchgeführte Haarwurzeltransplantation zur Behandlung der androgenetischen oder hereditären Alopezie
ist – anders als im Fall der Behandlung der narbigen Alopezie - keine von der Umsatzsteuer befreite Heilbehandlung im Bereich
der Humanmedizin, da sie weder der Heilung noch der Behandlung der Ursachen des Haarausfalls dient und es daher an dem Erfordernis
einer therapeutischen Zielsetzung der Maßnahme fehlt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2021 S. 1680 Nr. 19 GStB 2022 S. 83 Nr. 3 EAAAH-89460
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 16.06.2021 - 5 K 2710/17 U
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