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BBK Nr. 3 vom Fach 12 Seite 3101

Verbrauchsfolgeverfahren (Teil A)

— Wirksamkeit und Zulässigkeit —

von Dipl.-Hdl. Ingelore Puderbach, Mainz

Rechtsquellen: §§ 240, 256, 284 HGB; § 6 EStG; R 36a EStR 1993.

Verbrauchsfolgeverfahren dienen zur Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der Handelsbilanz und der Steuerbilanz. Anders als in den Vereinigten Staaten, wo diese Methoden entwickelt wurden und eine lange Tradition haben, führten sie in der deutschen Bilanzierungspraxis aufgrund fehlender steuerlicher Anerkennung bisher ein Schattendasein (vgl. Mayer-Wegelin, 1990, Rn. 5). Mit dem Steuerreformgesetz 1990 und der allgemeinen Zulassung des Lifo-Verfahrens ist nunmehr auch in Deutschland die Basis für eine breitere Anwendung dieser Verbrauchsfolgebewertung geschaffen worden.

Sowohl im Handels- als auch im Steuerrecht. gilt der Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB; § 6 EStG). Vor allem beim Vorratsver- S. mögen ist die Feststellung der individuellen Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer einzelnen Sache jedoch häufig mit Schwierigkeiten verbunden. Zu unterschiedlichen Preisen eingekaufte oder hergestellte Vorratsgegenstände werden während des Lagerhaltungs- oder Verarbeitungsprozesses vielfach vermischt, wie die klassischen Beispiele der Lagerung auf Halde oder in Tanks...

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