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Bilanzierung von Optionsgeschäften
- Stellungnahme BFA 2/1995 des IDW (WPg 1995 S. 421) mit Anmerkungen -
1. Grundlagen des Optionsgeschäfts und Gegenstand der Stellungnahme
Optionen sind Vereinbarungen, bei denen einem Vertragspartner (Optionsberechtigter) das Recht eingeräumt wird, zukünftig innerhalb einer bestimmten Frist bzw. zu einem bestimmten Zeitpunkt mit dem anderen Vertragspartner (Stillhalter) ein festgelegtes Vertragsverhältnis einzugehen bzw. vom Stillhalter die Zahlung eines hinsichtlich seiner Bestimmungsgrößen festgelegten Geldbetrags (Barausgleich) zu verlangen. Die Ausübung eines Optionsrechts kann in der Weise geregelt sein, daß der Optionsberechtigte innerhalb der Optionsfrist bzw. am Fälligkeitstag eine entsprechende Willenserklärung gegenüber dem Stillhalter abgeben muß oder daß die Willenserklärung beim Eintritt einer bestimmten, für den Optionsberechtigten vorteilhaften Bedingung automatisch als abgegeben gilt; letztere Regelungen findet man z. B. bei einigen Optionsscheinen sowie im Rahmen von Zinsbegrenzungsvereinbarungen wie Caps und Floors, die einer Serie von Optionen entsprechen. Eine Option im Sinne dieser Stellungnahme kann sich insbesondere auf eines der folgenden Vertragsverhältnisse beziehen, sofern es für Krediti...