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Das Umsatzsteuer-Voranmeldungsverfahren
I. Einführung
Die Regelungen zum Umsatzsteuer-Voranmeldungsverfahren enthält § 18 Abs. 1 bis 4b UStG. Nach dieser Vorschrift hat der Stpfl. die Umsatzsteuer auf der Grundlage der tatsächlichen Umsätze und Vorsteuern selbst zu berechnen und zu entrichten. Der Stpfl. ist verpflichtet, die errechnete Umsatzsteuer gegenüber der zuständigen Finanzbehörde entweder durch Abgabe einer monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung zu erklären. In bestimmten Fällen ist der Unternehmer von der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreit.
Der Gesetzgeber hatte zum das Umsatzsteuer-Voranmeldungsverfahren neu geregelt. Entgegen der bis dahin geltenden Regelung ist Voranmeldungszeitraum grundsätzlich nicht mehr der Kalendermonat, sondern das Kalendervierteljahr. Hierdurch sollte die Flut der Umsatzsteuer-Voranmeldungen eingedämmt und die Finanzverwaltung sowie der Unternehmer entlastet werden. Nur wenn die Steuerschuld mehr als 6 136 € beträgt, besteht die Verpflichtung zur monatlichen Abgabe.
Durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz (StVBG; BStBl 2002 I S. 32) wurde diese Vereinfachung durch den Gesetzgeber wi...