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Neue Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Rechtsverbindlichkeit von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Der vorliegende Beitrag knüpft an eine frühere Darstellung an, die sich mit der Rechtsverbindlichkeit von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in der Europäischen Union befaßte (Marschner, in: IWB F. 11 Gr. 6 S. 15 ff.). In diesem Aufsatz ging es um die Frage der Verbindlichkeit einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU von einem Arzt ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den deutschen Arbeitgeber und die deutsche Krankenkasse. Eine entsprechende Rechtsverbindlichkeit wurde vom EuGH in dem richtungweisenden Urteil ”Paletta I” v. (Rs. 45/90, abgedruckt in Slg. I 1992, 3423) bejaht, woraus sich eine Pflicht des deutschen Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung und eine Verpflichtung der deutschen Krankenkasse zur Krankengeldzahlung ergab. Zwischenzeitlich ist vom EuGH am das Urteil ”Paletta II” verkündet worden (Rs. C-206/94, abgedruckt in NJW 1996, 1881), das die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs weiterführt. Nachfolgend soll dargelegt werden, welche Bedeutung dem neuen Judikat zukommt. Hierfür ist es notwendig, sich zunächst noch einmal die prozessualen Hintergründe des neuen Urteils zu vergegenwärtigen.
I. Prozessuale Hintergründe des Urteils ”Paletta II”
Wie sich schon aus d...