Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Sonderausgabenabzug für Kirchensteuer bei nachträglicher Besteuerung von Kapitaleinkünften zum Abgeltungsteuertarif (BFH)
Werden Zinseinnahmen zunächst nach
dem regulären Einkommensteuertarif besteuert, löst eine spätere Anwendung des
gesonderten Tarifs gemäß § 32d Abs. 1 EStG eine Herabsetzung der als Zuschlag
zur tariflichen Einkommensteuer festgesetzten Kirchensteuer aus. Die hiermit
verbundene Minderung des Sonderausgabenabzugs für gezahlte Kirchensteuer nach §
10 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 1 EStG ist in dem VZ zu berücksichtigen, in dem die
insoweit geänderte Einkommen- und Kirchensteuerfestsetzung wirksam wird (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Streitig ist, ob bei einer nachträglichen Erstattung die im Streitjahr tatsächlich gezahlte Kirchensteuer um diejenigen Kirchensteuerbeträge zu mindern ist, die rechnerisch auf die dem Abgeltungssteuertarif unterliegenden...