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Arbeitslosenversicherung in der Europäischen Union
Im Recht der EU finden sich wichtige Vorschriften zur Koordination der mitgliedstaatlichen Regelungen zur Arbeitslosenversicherung. Es handelt sich im wesentlichen um die Art. 67 bis 71 der VO (EWG) Nr. 1408/71, die sich mit der leistungsrechtlichen Seite der Arbeitslosenversicherung in den einzelnen Mitgliedstaaten befassen. Die Grundzüge dieser praxiswichtigen Normen sollen nachfolgend dargestellt werden. Nicht eingegangen wird im vorliegenden Beitrag auf die beitragsrechtliche Seite (Art. 13 ff. der VO [EWG] Nr. 1408/71) sowie die Frage, inwiefern Arbeitslosigkeitszeiten aus mehreren Mitgliedstaaten der EU zusammengerechnet werden, soweit es um den Zugang zu nationalstaatlichen Sozialversicherungsleistungen (z. B. Rentenleistungen mit vorgezogener Altersgrenze) geht, die eine Arbeitslosigkeit als Anspruchsvoraussetzung fordern. Es sei in diesem Zusammenhang lediglich darauf hingewiesen, daß der Umstand nicht gegen EU-Recht verstößt, daß die vorgezogene Altersrente des § 38 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) hinsichtlich ihrer Anspruchsvoraussetzungen auf rein innerdeutsche Arbeitslosigkeitszeiten abstellt ( —, vgl. Presse-Mitte...