Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerrecht | Inkongruente Gewinnausschüttung ist kein Gestaltungsmissbrauch
Eine inkongruente Gewinnausschüttung, bei der ein Anteilseigner der GmbH eine Dividende über seine Beteiligungsquote hinaus erhält, stellt keinen Gestaltungsmissbrauch i. S. von § 42 AO dar.
Inkongruente Gewinnausschüttungen sind gesellschaftsrechtlich nach § 29 Abs. 3 GmbHG zulässig und können daher steuerlich übernommen werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn im Gesellschaftsvertrag ein von der Beteiligungsquote abweichender Verteilungsmaßstab vereinbart ist oder aber eine Öffnungsklausel besteht.
Im Streitfall ging es um einen mehrstöckigen Konzern, hinter dem im Ergebnis zwei Schwestern standen, die an allen Gesellschaften mittelbar oder unmittelbar beteiligt waren. Auf der unteren Ebene befand sich die ausschüttende N-GmbH, an der die G-GmbH zu 2,33 % beteiligt war. Der gesamte Gewinn ...