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Umsatzsteuer | Steuerfreiheit des Betriebs von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften
Der Betrieb von Flüchtlingsunterkünften durch eine GmbH für Länder und Kommunen kann nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei sein. Dasselbe gilt für den Betrieb einer kommunalen Obdachlosenunterkunft.
Im Urteilsfall waren die von einer GmbH an Körperschaften des öffentlichen Rechts durch den Betrieb von Einrichtungen zur Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, Aussiedlern, Flüchtlingen und anderen sozialen Randgruppen erbrachten Leistungen unstreitig nach nationalem Recht nicht gem. § 4 Nrn. 12, 16 oder 18 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Entgegen der Auffassung der Vorinstanz (, NWB UAAAH-15145) kann es sich bei der GmbH ungeachtet dessen um eine „Einrichtung mit sozialem Charakter“ i. S. von Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL handeln, dass sie ihre Leistungen nicht...