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Körperschaftsteuer | Keine sog. Nachsteuer in Dreieckskonstellationen
Bei Veräußerung/Abtretung eines künftigen Dividendenausschüttungsanspruchs vom Aktieninhaber an einen Dritten liegt zwar für eine Kapitalgesellschaft ein Bezug i. S. des § 8b Abs. 1 Satz 2 KStG (heute Satz 5) vor, dieser führt aber nicht unmittelbar zu einer Körperschaftsteuerminderung bei der die Dividende leistenden Gesellschaft, so dass es nicht zu einer sog. Nachsteuer i. S. des § 37 Abs. 3 Satz 1 KStG kommt (Bezug: § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, Satz 2 EStG; § 8b Abs. 1 Satz 2, Abs. 7, § 37 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 1 KStG).
(1) Erhält eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Körperschaft, deren Leistungen bei den Empfängern zu den Einnahmen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 EStG gehören, Bezüge, die nach § 8b Abs. 1 KStG bei der Einkommensermittlung außer Ansatz bleiben und die bei der leistenden Körperschaft zu einer Mind...