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Körperschaftsteuer | Anzahl der Verpachtungs-BgA bei Verpachtung mehrerer gleichartiger Objekte
Die Verpachtung mehrerer gleichartiger gewerblicher Objekte (hier: Campingplätze) durch die Trägerkörperschaft kann nur dann zur Annahme eines einzigen Verpachtungs-BgA führen, wenn die Objekte eine „Einrichtung“ (funktionelle Einheit) i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 KStG bilden. Ist das nicht der Fall, handelt es sich auch dann um mehrere selbständige Verpachtungs-BgA, wenn die Pachtverträge bei der Trägerkörperschaft von derselben organisatorischen Untergliederung oder nach einheitlichen Maßgaben und Grundsätzen verwaltet und betreut werden (Bezug: § 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4, Abs. 6 KStG).
(1) Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG sind BgA von inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. § 4 Abs. 1 Satz 1 KStG beschreibt als BgA alle Einrichtungen, die einer nachhaltigen ...