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BPatG Urteil v. - 5 Ni 6/20 (EP)

Tatbestand

Die Beklagte, deren geänderte Firmenbezeichnung nach Einreichung der Klage im Register des Deutschen Patent- und Markenamts veröffentlicht wurde, ist eingetragene Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in französischer Verfahrenssprache erteilten europäischen Patents EP 1 932 657 (Streitpatent), das am 13. Dezember 2007 angemeldet wurde und die Priorität einer Europäischen Anmeldung vom 14.12.2006 (EP 06025936) in Anspruch nimmt. Das Streitpatent wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter dem Aktenzeichen DE 60 2007 007 281.6 geführt und trägt die Bezeichnung "Dispositif d’impression braille" ("Brailleschrift-Druckvorrichtung"). Es umfasst in der erteilten Fassung 12 Patentansprüche, die alle mit der Nichtigkeitsklage angegriffen sind.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2021:040521U5Ni6.20EP.0

Fundstelle(n):
KAAAH-88995

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Urteil v. 04.05.2021 - 5 Ni 6/20 (EP)

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