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BPatG Urteil v. - 2 Ni 19/20 (EP)

Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung.

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 2 208 268 (Streitpatent), das am 24. Oktober 2008 unter Beanspruchung der österreichischen Priorität AT 17752007 vom 5. November 2007 angemeldet worden ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2020:280720U2Ni19.20EP.0

Fundstelle(n):
QAAAH-88993

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Urteil v. 28.07.2020 - 2 Ni 19/20 (EP)

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