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Gestaltung „internationalisierter“ Verträge
Im internationalen Geschäftsverkehr verwenden deutsche Unternehmen einerseits häufig einfach englische Übersetzungen ihrer nach deutschem Recht konzipierten Vertragsmuster, ohne die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen und die Fallstricke der Übersetzung von rechtlichen Texten zu beachten; andererseits werden Vertragsmuster nach internationalem Standard mit den Vertragsstrukturen von Verträgen nach dem Common Law benutzt, aber oft unreflektiert dem deutschen Recht unterstellt. Da sie aber nicht danach konzipiert worden sind, können sie ganz oder teilweise unwirksam oder untauglich sein. Abhilfe bieten in beiden Fällen „internationalisierte“ Verträge auf der Basis des deutschen Rechts in englischer Sprache und nach internationalem Standard. Aufgrund der Wechselwirkung zwischen Vertragssprache und anwendbarem Recht sind Übersetzungen von Mustertexten für das Auslandsgeschäft nur bedingt geeignet. Die für das Inlandsgeschäft entwickelten Muster sollten daher für den Einsatz im Auslandsgeschäft „internationalisiert“ werden.
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I. Anpassung von Vertragsmustern und AGB für das Auslandsgeschäft
Für die Verwendun...