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Bilanzierung selbsterstellter Webseiten nach IAS
Mit Datum vom wurden die Auslegungshinweise zum International Accounting Standard No. 38 ”Bilanzierung immaterieller Wirtschaftsgüter” durch Ausführungen zur Bilanzierung selbsterstellter Webseiten ergänzt. Damit liegt zumindest für den handelsrechtlichen Bereich der Rechnungslegung nach IAS eine erste Stellungnahme über die Bilanzierung und Bewertung von selbsterstellten Webseiten vor. Diese hat für die Bilanzierungspraxis in Deutschland direkt im Rahmen des Konzernabschlusses und der Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift des § 292a HGB Bedeutung, wird aber wohl auch die Diskussion in Deutschland zur Abschaffung oder Modifizierung des § 248 Abs. 2 HGB für den Bereich der Internetpräsenz beeinflussen. Außerdem sind die vom International Accounting Standards Board veröffentlichten Abgrenzungen hilfreich für die zukünftige steuerliche Beurteilung und Behandlung solcher Aktivitäten.
I. Voraussetzungen
Gemäß IAS 38 sind selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände dann zu bilanzieren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Standing Interpretations Committee als das Gremium, das die Interpretationen und Auslegungen zu den einzelnen Standards vornimmt, erklärt zunäch...