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IWB Nr. 10 vom Seite 453 Fach 9 Australien Gr. 6 Seite 2

Das deutsch-australische Abkommen über Soziale Sicherheit — praktische Gesichtspunkte

von Ulrich Buschermöhle, Rentenberater, Leiter des Competence Center Sozialversicherung bei PricewaterhouseCoopers, Düsseldorf

Im Dezember 2000 wurde in Canberra das Abkommen über Soziale Sicherheit zwischen Deutschland und Australien unterzeichnet. Ziel des Abkommens ist nach der Denkschrift zum Abkommen:

  • die Gleichbehandlung von australischen und deutschen Staatsangehörigen;

  • die Zusammenrechnung von deutschen Versicherungszeiten und australischen Wohnzeiten für den Erwerb von Leistungsansprüchen in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung; und

  • die ungekürzte Zahlung von Rentenleistungen in den anderen Staat zu ermöglichen.

Damit das Abkommen in Kraft treten konnte, bedurfte es der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften beider Länder. Das Abkommen ist nach Austausch der Ratifikationsurkunden am in Kraft getreten.

I. Persönlicher Geltungsbereich des Abkommens (Art. 3 des Abkommens)

Das Abkommen zwischen Deutschland und Australien ist für alle Personen anwendbar, die Versicherungszeiten in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt haben und Einwohner Australiens sind oder waren. Weiterhin wird es auch auf Hinterbliebene hinsichtlich der vom Versicherten abgeleiteten Angehörigen anwendbar sein, sofern es sich um deutsche Rentenleistungen handelt (bspw. Rentenleistungen an Witwen oder Wa...

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