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Teilwertabschreibung bei börsennotierten ewigen Anleihen
I. Sachverhalt
Die U GmbH hält in ihrem Umlaufvermögen eine börsennotierte Anleihe mit Nominalwert und Anschaffungskosten von 1 Mio. €. Emittent der Anleihen ist eine Bank. Damit diese den Emissionserlös als Kernkapital ausweisen kann, ist die Anleihe bei unbestimmter Laufzeit nur von der Bank und nicht vom Anleger kündbar („ewige Anleihe“). Bei Kündigung durch die Bank hat diese den Nominalbetrag zurückzuzahlen. Die Verzinsung der Anleihe ist variabel. Sie entspricht dem EURIBOR plus 0,8 %.
Der Kurswert der Anleihe beträgt zum 510 T€. Der Kursrückgang gegenüber den Anschaffungskosten ist keine Folge verschlechterter Bonität (diese ist nach wie vor ausgezeichnet), sondern des Zinsumfelds, in dem der EURIBOR stark gefallen ist, so dass die Attraktivität eines entsprechenden Investments im Vergleich zu anderen (Immobilien, Aktien) stark abgenommen hat.
II. Fragestellung
Kann die Anleihe per steuerbilanziell auf 510 T€ abgeschrieben werden, obwohl bonitätsseitig keine Zweifel an der Werthaltigkeit bestehen?